Osteuropäische Betreuungskraft richtig versichern

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag beispielsweise mit einer polnischen Betreuungskraft abschließen, handeln Sie damit als Arbeitgeber und tragen neben dem administrativen Aufwand auch die entsprechenden Risiken und Pflichten.

So muß der Vertrag z.B. unbedingt deutschen Standards Rechnung tragen. Was ist z.B. wenn die Pflegekraft erkrankt. Neben der richtige Absicherung über eine Auslandskrankenversicherung, wie sie versch. Versicherungs-Gesellschaften bieten, oder wie Sie auf dieser Webseite erhältlich sind; müssen Sie z.B. auch über solche Dinge wie Lohnfortzahlung nachdenken. Dabei muß allerdings auch an die Absicherung der z.B. polnischen Pflegekräfte selbst z.B. im Bereich der Auslandskrankenversicherung gedacht werden. Sowohl die auf dieser Seite abgebildeten Reisekrankenversicherungsprodukte Care Economy oder auch Care Expatriate sind je nach Laufzeitwunsch dafür geeignet.

Dabei kann der Vorgang der Entsendung der osteuropäischen Pflegekräfte durchaus hilfreich sein, weil er aktuellen EU-Richtlinien entspricht. Die Vertragsgestaltung erfolgt hierbei meist über
osteuropäische Vermittlungsagenturen.

Achten sollten Sie in diesen Fällen immer auf die Gefahr der Scheinselbständigkeit, die z.B. meist dann gegeben ist, wenn Sie der einzige Auftraggeber sind. In diesem Fall droht die Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Hier würde Ihnen auch nicht der Nachweis einer privaten befristeten Krankenversicherung helfen, von der Sie im Falle der Nachzahlung auch keine Beiträge zurückerstattet bekämen, weil diese ja Ihre Leistung, also den Krankenversicherungsschutz erbracht haben. Verhindert werden kann diese Gefahr durch die Anmeldung des Gewerbes im Heimatland der Pflegekraft und der Gewährleistung mehrerer befristeter Auftraggeber.

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