Was muß ich bei einem Entsendungsvertrag für polnische Pflegekräfte beachten?

Zunächst ist in einem solchen Fall die Notwendigkeit einer geeigneten Reisekrankenversicherung, wie sie sie auf dieser Homepage unter dem Namen Reisekrankenversicherung Care Economy oder Auslandskrankenversicherung Care Expatriate finden je nach Laufzeiterfordernis zu beachten.

Wenn Sie vergleichen mögen, finden Sie ähnliche Angebote auch z.B. bei der HanseMerkur Reiseversicherung. Diese Krankenversicherung muß neben den Entsendungpapieren nachgewiesen werden. Aber es geht auch um die richtigen Verträge mit den richtigen Vertragspartnern. So muß ein sogenannter Vermittlungsvertrag mit der vermittelnden Pflegeagentur ge-schlossen werden, und ein weiterer Dienstvertrag mit dem osteuropäischen entsendenden Arbeitgeber, der nicht gleichzeitig die Pflegeagentur sein darf.

Bei der Entsendung ist die europäische Pflegekraft verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge in Ihrem Herkunftsland zu entrichten. Dafür fallen diese dann nicht zusätzlich in Deutschland an. Grundsätzlich sind die entsandten europäischen Haushaltshilfen zwar über die europäische Krankenversicherungskarte versichert. Diese wird jedoch oftmals in Deutschland nicht akzeptiert oder liegt im Bedarfsfall durch die verzögerte Erstellung schlichtweg nicht vor. Da auch der Leistungsumfang beschränkt ist, empfiehlt sich daher die o.g. Auslandskrankenversicherung zusätzlich.

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