Auslandskrankenversicherung Glossar Buchstabe A

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Glossarbuchstabe A
Expatriate Auslandskrankenversicherung erklärt und beantwortet in kurzen und verständlichen Antworten die wichtigsten Fragen zu Fachbegriffen zum Thema Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsversicherung, wie zum Beispiel: Arbeitsrecht, Auslandsdeutsche, Ambulante Heilbehandlung, Ausstrahlung, Auswandern und Auslandsreise.
Arbeitsrecht
Eine Entsendung ins Ausland erfordert immer eine Änderung der vertraglichen Grundlagen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei gilt es ein besonderes Augenmerk auf die Versetzungs- und Rückrufklauseln, Gerichtsentscheidung zu problematischen Vertragsklauseln und geltendes EU-Recht zu legen. So unterliegen Deutsche Unternehmen z.B. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht unter anderem dem § 17 SGB V, aber auch diversen Vorschriften aus dem BGB wie dem § 618 BGB und aus dem ArbSchG, die auch wirksam werden bei Mitarbeiterentsendungen. Da neben den nationalen Gesetzen aber auch das Arbeitsrecht des Auslands zur Anwendung kommen kann, ist zur Klärung individueller Fragestellungen die Einschaltung erfahrener internationaler Rechtsanwaltskanzleien mit Juristen des Fachgebietes Internationalem Arbeitsrecht zu empfehlen.
Auslandsdeutsche
Unter Auslandsdeutschen versteht man Deutsche, die unter Beibehaltung ihrer Staatsangehörigkeit im Ausland ihre grundsätzliche, dauerhafte und unbegrenzte Heimat haben. Der Unterschied zu einem deutschen Expatriate (Expat) im Ausland besteht im wesentlichen darin, dass sich letzterer in der überwiegenden Anzahl von Fällen befristet im Ausland aufhält. Solche Auslandsaufenthalte als Expatriate im Ausland können durchaus langfristig sein, also 10, 20 oder mehr Jahre dauern, ohne, dass diese Personen automatisch zu den Auslandsdeutschen in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes gezählt werden müssten. Heutzutage gibt es sicherlich Vermischungen der beiden Begriffe Expatriates und Auslandsdeutsche. Der Unterschied in der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes im Ausland besteht in der Frage der Befristung. Produkte wie der Care Exaptriate beispielsweise dürfen nicht für Auslandsdeutsche ohne Rückkehrwillen angewandt werden, da im Produkt ein Endalter der Versicherungsfähigkeit defininiert ist. Solche Auslandskrankenversicherungen, die auch Reisekrankenversicherungen genannt werden definieren auch problemlos diese 10 oder 20 Jahre noch als Reise, und sind als solches anwendbar, sofern am Ende die Rückkehr nach Deutschland erfolgt. Plant man den unbefristeten Auslandsaufenthalt, bzw. lebt man als Auslandsdeutscher unbgegrenzt im Ausland und sieht dies für immer als sein Heimatland an, empfiehlt sich entweder die Wahl einer Krankenversicherung dieses Auslands oder einer Internationalen unbefristeten Krankenversicherung. Weitere Informationen zur Internationalen Krankenversicherung erhalten Sie unter: Persönliche Beratung.
Ambulante Heilbehandlung
Ambulant stammt aus dem Lateinischen und bedeutet in etwa „umhergehend“, „spazieren gehend“. Im Bereich der Medizin spricht man meist dann von von ambulanter Behandlung, wenn der Patient nicht über Nacht in der medizinischen Einrichtung bleibt, sondern wieder am selben Tag nach Hause gehen kann. Das Gegenteil der ambulanten Behandlung ist die stationäre Behandlung, also Unterbringung im Krankenhaus über Nacht. Ambulante Behandlungen finden meist bei niedergelassenen Ärzten statt, aber auch auf Ambulanzstationen in Krankenhäusern.
Ausstrahlung
Darunter versteht man das “ausstrahlen” der deutschen Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches ins Ausland im Rahmen einer vorübergehenden Entsendung eines Mitarbeiters durch einen Arbeitgeber aus Deutschland an einen ausländischen Beschäftigungsort. Geregelt ist die Ausstrahlung in § 4 SGB IV. Voraussetzung sind eine Befristung des Auslandseinsatzes, das jederzeitige Abberufungsrecht des deutschen Arbeitgebers und die weiterhin bestehende Weisungsbefungnis des deutschen Arbeitgebers, ggü. seinem Mitarbeiter im Ausland
Auswandern
Wenn im Zusammenhang mit der Expatriate Auslandskrankenversicherung von Auswandern gesprochen wird, verstehen wir darunter die befristete Verlagerung der Erstwohnsitzes, bzw. des ständigen Wohnsitzes in ein neues Zielland. In diesem Zusammenhang kann auch von der sogenannten Auswanderung mit Rückkehrabsicht gesprochen werden. Die Befristung kann dabei durchaus Jahrzehnte betragen. Wichtig ist jedoch, dass der Aufenthalt im Rahmen der Höchstversicherungsdauer des Produktes endet. Wer von vornherein einen garantiert unbefristeter Auslandsaufenhalt plant und ausschließen kann, dass er jemals wieder in sein Heimatland zurückkehren will, der sollte von Beginn an eine unbefristete Krankenversicherung wählen. Wir beraten Sie auch hierzu gerne unter der Expatriate Beratungshotline.
Auslandsreise
Unter einer Auslandreise versteht man in der Internationalen Krankenversicherung im Gegensatz zu den meisten Menschen in Deutschland nicht nur die mehrwöchige Urlaubsreise in ein anderes Land, sondern mittlerweile auch jahrzehntelange Aufenthalte im Ausland z.B. aus beruflichen Gründen. Als Beispiel können hier Expatriates genannt werden, die sich im Rahmen eines Großprojektes wie einem Staudammbau durchaus 20 Jahre im Ausland aufhalten können. Herkömmlich spricht man auch bei sehr langen Reisen immer dann noch von einer Auslandsreise, wenn ein Rückkehrwille besteht, und die Person nach Beendigung des Projektes immer wieder ins Heimatland zurückkehrt.
Auslandskrankenversicherung Care Expatriate
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