Auslandskrankenversicherung Glossar Buchstabe U

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Glossarbuchstabe U
Expatriate Auslandskrankenversicherung erklärt und beantwortet in kurzen und verständlichen Antworten die wichtigsten Fragen zu Fachbegriffen zum Thema Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsversicherung, wie zum Beispiel: Unfallversicherung, Unfall, Überführungskosten, unfallbedingter Zahnersatz…
Unfallversicherung
Bei einer Unfallversicherung erbringt der Versicherer Leistungen bei Unfällen, die zum Tod oder einer dauerhaften Invalidität der versicherten Person führen. Häufig werden auch Leistungen für Bergungskosten oder die Kosten einer kosmetischen Operation übernommen. Ein Unfall liegt definitionsgemäß vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung Verrenkungen an Glieder oder der Wirbelsäule geschehen, oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Oftmals so wie im Falle des Care Protectors sind auch tauchtypische Gesundheitsschäden wie Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen ohne Unfallereignis versichert. Als Unfall gilt hier auch der Ertrinkungs- und Erstickungstod unter Wasser.
Unfall
Die Unfalldefinition gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch von Unfallreiseversicherungen definiert den Unfall klassisch als ein plötzlich von außen (Schlag, Stoß, Fall), auf den Versicherten wirkendes Unfallereignis, durch das dieser unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zusätzlich werden in der Unfallversicherung auch Zerrungen, Verrenkungen oder Risse an Gelenken, Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln in Folge von erhöhten Kraftanstrengungen als Unfall bezeichnet.
Unfallbedingter Zahnersatz
Von einem unfallbedingtem Zahnersatz spricht man, wenn ein Versicherungsfall durch einen Unfall hervorgerufen wird. Dabei ist der Begriff Zahnersatz der allgemeine Sammelbegriff für jegliche Form des Ersatzes fehlender, natürlicher Zähne. Als Unfall gilt jedoch keine Beschädigung der Zähne durch das Kauen von Nahrungsmitteln und Gegenständen und Beißen, hier erfolgt also kein unfallbedingter Zahnersatz. In unserem Krankenversicherungstarif Auslandskrankenversicherung Care Expatriate ist unfallbedingter Zahnersatz wie folgt versichert: Tarif Care Expatriate Basic mit 80% bis max. 1000 EUR, im Tarif Care Expatriate Comfort mit 80% bis max. 2000 EUR und im Tarif Care Expatriate Premium mit 100% bis max. 3000 EUR. Im Krankenversicherungstarif der Auslandskrankenversicherung Care College Premium Comfort sind die Kosten für unfallbedingten Zahnersatz bis € 2.500 auch mitversichert.
Reisekrankenversicherung Care Travel
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