Auslandskrankenversicherung Glossar Buchstabe W

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Glossarbuchstabe W
Expatriate Auslandskrankenversicherung erklärt und beantwortet in kurzen und verständlichen Antworten die wichtigsten Fragen zu Fachbegriffen zum Thema Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsversicherung, wie zum Beispiel: Wartezeit, Work and Travel, Work and Holiday, Working-Holiday…
Wartezeit
Bitte beachten Sie, dass Sie in den Produkten unterschiedliche Wartezeiten vorfinden. In den Auslandskrankenversicherungen Care Economy und Care Expatriate beispielsweise finden Sie eine allgemeine Wartezeit von einem Monat, die immer dann greift, wenn sich eine Person länger als 31 Tage unversichert in Deutschland oder Europa aufhält. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass Personen die Versichertengemeinschaft gefährden, die dachten Sie könnten sich ohne Krankenversicherung in Deutschland aufhalten, und nun doch plötzlich und dringend zum Ärzt müssen. Neben dieser Allgemeinen Wartezeiten gibt es spezielle Wartezeiten für Zahnersatz und Entbindungen meist für die Dauer von 8 Monaten.
Work and Travel, Work and Holiday, Working-Holiday
Die Begriffe Work and Travel, Work and Holiday, Working Holiday beschreiben grundsätzlich die Kombination von Reisen und Arbeiten. Dies kann sowohl individuell geplant werden oder im Zusammenhang mit den Working-Holiday-Visa, die für Australien, Neuseeland und Kanada benötigt werden.

Das Working Holiday Visum darf allerdings nicht als reines Arbeitsvisum missbraucht werden. Teilnehmen können Personen im Alter von 18 bis 35 Jahren. Die beliebtesten klassischen Ziele für Deutsche Work and Traveller sind Kanada, Neuseeland, USA und England. Spanien, Frankreich, Italien und Irland sind beliebte Work and Travel-Ziele in Europa. Aber auch in anderen Teilen der Welt wie Japan, Indien, Lateinamerika und Afrika ist Work and Travel ein Begriff. Spezielle Work & Travel bzw. Working Holiday Visa benötigen Deutsche in Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea und Hongkong, und Personen aus diesen Ländern in Deutschland.

Der wichtigste Aspekt am Working Holiday Visum ist, dass es dazu berechtigt im Zielland bezahlte Jobs anzunehmen, um den Aufenthalt so zu finanzieren. In einigen Ländern ist es allerdings auch möglich mit einem Studentenvisum bzw. Touristenvisum Working Holiday Aufenthalte zu verbringen. Für die USA gibt es kein spezielles Working-Holiday-Visum. Mit dem J1-Visum sind aber auch in den USA Working Holiday Aufenthalte möglich. In Singapur gilt ein sogenannter Work-Holiday-Pass, der im Rahmen des “Working-Holiday-Programms für 6 Monate gültig ist.

Auslandskrankenversicherung Care Expatriate
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