Glossarbuchstabe I
Expatriate Auslandskrankenversicherung erklärt und beantwortet in kurzen und verständlichen Antworten die wichtigsten Fragen zu Fachbegriffen zum Thema Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsversicherung, wie zum Beispiel: Internationales Vertragsrecht, Impatriates (Impats), Impfungen, Immatrikulation
Internationales Vertragsrecht
Internationale Wirtschaftsprüfungskanzleien sorgen für die ordnungsgemäße Buchführung von Unternehmen mit Niederlassungen im Ausland sowie die damit verbundenen Besonderheiten und Vorschriften der Jahresabschlüsse.
Impatriates (Impats)
Impatriates sind ausländische Mitarbeiter, die im Rahmen einer Auslandsentsendung von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland befristet nach Deutschland “entsandt,versetzt” werden und hier tätig sind. Fasst man den Begriff etwas weiter, kann man darunter auch alle Berufstätigen verstehen, die aus dem Ausland für einen befristeten beruflichen Einsatz in ein Land einreisen, jeweils betrachtet aus dem Blickwinkel des Landes, in das eingereist wird. Der entgegengesetzte Begriff ist der Expatriate (Expat), der aus dem Betrachtungsland in das weltweite Ausland befristet reist aus beruflichen Gründen.
Impfungen
Rechtzeitig vor Reiseantritt empfehlen wir Ihnen sich bezüglich der für das Reiseland erforderlichen Impfungen bei Ihrem Hausarzt oder besser noch bei einem Tropeninstitut einer renommierten Universtität zu informieren und sich ggf. rechtzeitig impfen zu lassen. Dieser Rat gilt sowoh für kurzfristige Dienstreisen als auch für langfriste Auslandsaufenthalte und schont nicht nur Ihre Gesundheit sondern auch die Inanspruchnahme Ihrer Reisekrankenversicherung.