Glossarbuchstabe N
Expatriate Auslandskrankenversicherung erklärt und beantwortet in kurzen und verständlichen Antworten die wichtigsten Fragen zu Fachbegriffen zum Thema Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsversicherung, wie zum Beispiel: NAFTA, nicht stationäre Behandlung, Nordamerikanische Freihandelsabkommen, North American Free Trade Agreement …
Nafta
Unter Nafta versteht man die North Amerika Freetrade Association, also die Nordamerikanische Freihandelszone, zu der Mexiko, Kanada und die USA gehören. Manche Reisekrankenversicherungen schließen diese Regionen aus, weil z.B. die Krankenhauskosten in den USA durchschnittlich siebenmal so hoch sind wie in Europa. Der Care Travel Nafta wurde speziell für diese Region entwickelt mit dem Versicherer AXA Krankenversicherung AG, da die AXA über das für das US – State Department so wichtige Triple A Rating verfügt, dass beispielsweise für J1 Visen erforderlich ist. Aber auch generelle empfiehlt es sich, so wie in der Auslandskrankenversicherung Care Travel Nafta eine Produkt zu wählen bei dem die Schadenauszahlug auch über ein amerikanischen Dienstleister erfolgt. Das erspart Ihnen als Kunden in der Regel viel Ärger.
Nordamerikanisches Freihandelsabkommen
Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (englisch North American Free Trade Agreement) ist ein ausgedehnter Wirtschaftsverband zwischen Kanada, den USA und Mexiko und bildet eine Freihandelszone im nordamerikanischen Kontinent. Die NAFTA wurde zum 1. Januar 1994 gegründet. Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens wurden zahlreiche Zölle abgeschafft, viele weitere wurden zeitlich ausgesetzt. Das Abkommen ging aus dem Kanadisch-Amerikanischen Freihandelsabkommen von 1989 hervor, das im Gegensatz zur Europäischen Union keine supranationalen Regierungsfunktionen wahrnimmt und dessen Bestimmungen auch keine Vorrangposition gegenüber nationalem Recht einnehmen. Es handelt sich dabei um einen zwischenstaatlichen Vertrag. © Wikipedia, CC-by-sa-3.0