Auslandskrankenversicherung Glossar Buchstabe B

Glossar Buchstaben

A-Z | A | B | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | P | R | S | T | U | V | W | Z

Glossarbuchstabe B
Expatriate Auslandskrankenversicherung erklärt und beantwortet in kurzen und verständlichen Antworten die wichtigsten Fragen zu Fachbegriffen zum Thema Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsversicherung, wie zum Beispiel: Bauarbeiter, Beerdigungskosten, Behandlungen im Ausland, Besucherversicherung
Bauarbeiter
Im Care Expatriate sind grundsätzlich alle Bauarbeiter versicherbar mit Ausnahme der besonders risikoträchtigen Berufe wie Zimmerer und Dachdecker, Hochbaufacharbeiter, Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Gerüstbauer und Stuckateure. Sollten Sie zu diesen Personenkreise gehören und ggf. die Möglichkeit haben auch Kollegen anzusprechen verweisen wir auf die besonderen Gruppenvertragsmöglichkeiten, die es bei der Care Concept AG für die Personenkreise gibt. Weitere Informationen zu diesen speziellen Fällen erhalten Sie unter: Persönliche Beratung. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass sowohl osteuropäische Bauarbeiter aus der Tschecheslowakei, Russland, Weißrussland, Ukraine, Ungarn, Bulgarien, Polen und Rumänien über dieses Produkt versicherbar sind, ebenso wie alle anderen ausländischen Bauarbeiter z.B. aus der Türkei, Indonesien, Griechenland. Wichtig ist, dass die genannten Personen nicht der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Versicherbar sind allerdings auch Deutsche und Europäische Bauarbeiter im welt- weiten Ausland wie Kanada, USA, Australien und Neuseeland.
Beerdigungskosten
Unter Beerdigung versteht man die nach dem Tod eines Menschen längerfristige Bewahrung des Körpers / bestimmter Überreste (z.B.: Asche). Die Begriffe Bestattung/Beisetzung wird normalerweise nicht streng getrennt. Als Synonyme dazu werden auch Beerdigung und Begräbnis benutzt. Die bei einer Beerdigung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten nennt man Beerdigungskosten. Welche dieser Kosten für die Beerdigung von der Auslandskrankenversicherung erstattet werden, ist in den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife der Auslandskrankenversicherung festgelegt.
Behandlungen im Ausland
In Ihrem Urlaubsland erhalten Sie die Leistungen, wie z.B. die ärztliche Behandlung, Medikamente, nach den Bestimmungen des Gastlandes. Diese Leistungen sind häufig nicht so umfangreich wie in der Bundesrepublik Deuschland. Bitte beachten Sie auch, dass zum Teil hohe Eigenbeteiligungen von Ihnen zu zahlen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland auch nicht erstattet werden darf. In Ländern, mit denen kein entsprechendes Abkommen besteht, müssen Sie grundsätzlich selbst für alle Krankheitskosten aufkommen. Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Für Urlaubsreisen ins Ausland empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Auslandsreiseversicherung.
Besucherversicherung
Die Besucherversicherung ist eine Untergruppe der Krankenversicherung. Sie ist eine private Krankenversicherung. Die Besucherversicherung decken in der Regel die Kosten von akut auftretende Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, schmerzstillenden Zahnbehandlungen sowie in den meisten Tarifen auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland. In einigen Tarifen der Besucherversicherung können sogar Vorerkrankungen eingeschlossen werden. Der Zeitraum einer Besucherversicherung kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren variieren. Zusätzlich zur Besucherversicherung gibt auch noch die Privathaftpflicht-/Unfallversicherung.
Auslandskrankenversicherung Care Expatriate
Share This