Auslandskrankenversicherung Glossar Buchstabe K

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Glossarbuchstabe K
Expatriate Auslandskrankenversicherung erklärt und beantwortet in kurzen und verständlichen Antworten die wichtigsten Fragen zu Fachbegriffen zum Thema Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsversicherung, wie zum Beispiel: Kriegsereignisse, Karenzzeit, Kontaktlinsen, Kostenbeteiligung, Krankenhausbehandlung …
Karenzzeit
Die Karenzzeit – latainisch carere (verzichten) ist im Versicherungsrecht ein Zeitraum, in dem zwar schon eine Versicherung (z.B. Auslandskrankenversicherung) bereits besteht, jedoch noch keine Leistungen gewährt werden.
Kostenbeteiligung
Unter Kostenbeteiligung versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall (zum Beispiel pro Schadensfall) selbst zu tragen hat. Vertraglich wird die Kostenbeteiligung entweder als absoluter, oder prozentualer Anteil vereinbart. Über den Beitrag der Kostenbeteiligung hinausgehende Summen werden von der Auslandskrankenversicherung bezahlt.
Krankenhausbehandlung
Unter einer Krankenhausbehandlung versteht man die jeweils unterschiedlichen Möglichkeiten der medizinischen Behandlung und Pflege in einem Krankenhaus. In den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Auslandskrankenversicherungen kann man sehen, welche Krankenhausbehandlungen erstattet werden.
Kriegsereignisse
Ein besonder wichtiger Punkt beim Abschluß einer Internationalen Krankenversicherung ist immer das Kriegsrisiko bzw. die sogenannten Kriegsereignisse. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass Sie nicht in Länder reisen sollten, weder aus beruflichen noch aus privaten Gründen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben hat. Dies kann bereits bei einigen – wenn nicht gar den meisten Auslandskrankenversicherungen zum Versagen von Versicherungsschutz führen. Das Produkt Care Expatriate verfügt sogar in diesem Fall über eine sehr kundenfreundliche Lösung, da selbst in Risikogebieten der Krankenversicherungsschutz noch für eine bestimmte Frist aufrecht erhalten wird, sofern keine Rückreisemöglichkeit besteht, sogar bis zur Wiederherstellung derselben.
Auslandskrankenversicherung Care Expatriate
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