Glossarbuchstabe L
Expatriate Auslandskrankenversicherung erklärt und beantwortet in kurzen und verständlichen Antworten die wichtigsten Fragen zu Fachbegriffen zum Thema Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsversicherung, wie zum Beispiel: Lastschrifteinzug, Lebenslanges Lernen (EU-Programm), Lokalisierung, Lastschrifteinzugsermächtigung, Laufzeit, Lebensjahr …
Lastschrifteinzug
Grundsätzlich empfiehlt es sich Ihre Beiträge für Reisekrankenversicherung als Einmalbeitrag per Überweisung oder Lastschrift rechtzeitig vor Versicherungsbeginn zu tätigen. Im Falle von längerfristigen Auslandsaufenthalten empfehlen wir Ihnen die Beibehaltung eine deutschen Kontos mit ausreichender Deckung, über die per Lastschrift die Beiträge der Auslandskrankenversicherung z.B. Care Expatriate abgebucht werden können. Bitte beachten Sie, dass die Nichtzahlung von Versicherungsbeiträge zum Verlust Ihres Krankenversicherungsschutzes führen kann.
Laufzeit
Als Laufzeit bezeichnet im Allgemeinen eine bestimmte Zeitspanne. Bei der Auslandskrankenversicherung und in der Unfallversicherung, bzw. Privathaftpflichtversicherung bezeichnet man damit die Gültigkeitsdauer, also die Versicherungsdauer.
Lebenslanges Lernen (EU-Programm)
Die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich, werden jetzt im Erasmus+ Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union zusammengefasst.
Lokalisierung
Mit Lokalisierung bezeichnet man die Anpassung eines Vergütungs- und Benefits-Pakets eines Expatriates im Ausland. Dabei geht es um die Anpassung heimatgebundener Verträge hin zum Marktniveau des Reiselandes vor Ort. Die Lokalisierung erfolgt häufig, wenn sich Expats seit mindestens 5 oder mehr Jahre im Ausland aufhalten.