Glossarbuchstabe G
Expatriate Auslandskrankenversicherung erklärt und beantwortet in kurzen und verständlichen Antworten die wichtigsten Fragen zu Fachbegriffen zum Thema Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsversicherung, wie zum Beispiel: Gastland, Geltungsbereich, Geschäftsreisen …
Gastland
Gastland ist das Reiseland, also das Land, in das die versicherte Person einreist zum Zwecke seines Auslandsaufenthaltes. Für ausländische Gäste, die sich z.B. zu Besuchszwecken ihrer Verwandten in Deutschland aufhalten, ist Deutschland das Gastland. Für einen deutschen Professor, der in den USA eine Gastprofessur für ein Jahr belegt, sind die USA das Gastland.
Geltungsbereich
Unter einem Geltungsbereich versteht man in der Auslandsversicherung die Zielländer oder Regionen der Reise, in denen der Versicherungsschutz grundsätzlich gilt. Dabei ist auf sogenante Länderausschlußklauseln zu achten, wie z.B. Ausschlüssen von Amerika aus dem Geltungsbereich von Reiseversicherungen. Die Beachtung des Geltungsbereiches kann z.B. für Menschen die in Grenzregionen leben von sehr wichtiger Bedeutung sein, da z.B. der Einkauf in Holland für einen ausländischen Arbeitnehmer, der in Aachen lebt, dann nicht versichert ist, wenn der Geltungsbereich Deutschland heißt, statt z.B. Schengen Raum, oder EU.
Geschäftsreisen
Im Kontext der Auslandskrankenversicherung versteht man unter Geschäftsreisen alle beruflich bedingten oder motivierten Reisen ins Ausland. Dies kann nur wenige Tage betreffen bis zu Jahrzehnten wie im Falle von Expats. Geschäftsreisen ins Ausland können sowohl von Angestellten als auch Selbständigen durchgeführt werden. Im Rahmen von Anstellungsverträgen haftet übrigens der Arbeitgeber nach & 17 SGB V für alle Krankheitskosten die dem Mitarbeiter während seiner beruflich bedingten Auslandsreise entstehen.